Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.08.1989

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1989 - V ZB 11/89   

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https://dejure.org/1989,6056
BGH, 21.09.1989 - V ZB 11/89 (https://dejure.org/1989,6056)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1989 - V ZB 11/89 (https://dejure.org/1989,6056)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1989 - V ZB 11/89 (https://dejure.org/1989,6056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorlage einer weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof zur Entscheidung - Abweichung in der Beurteilung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage - Bezugnahme auf den Aufteilungsvertrag und den Aufteilungsplan bei der Eintragung in das Aufteilungsgrundbuch bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 81
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3772
BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86 (https://dejure.org/1989,3772)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86 (https://dejure.org/1989,3772)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 1989 - BReg. 2 Z 144/86 (https://dejure.org/1989,3772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Zahlung; Wohngeld; Wohnanlage; Fertigstellung; Unfertig; Jahresabrechnung; Abrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung für Wohngeldforderungen; Eigentumswohnungserwerber; Erwerberhaftung; Eigentümerbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München II - 2 T 124/85
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 81
  • BayObLGZ 1989 Nr. 59
  • BayObLGZ 1989, 351
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
    bis 15.6.1983 scheitert somit daran, daß die Antragsgegnerin zu dieser Zeit mangels Eintragung im Grundbuch noch nicht Wohnungseigentümerin war und ein Eigentümerbeschluß, mit dem der Anspruch fälliggestellt und seine Höhe ziffermäßig festgelegt wird (BGH NJW 1985, 912; BayObLGZ 1986, 128/130 f. m.weit.Nachw.), nicht in einer Eigentümerversammlung gefaßt worden ist, in der die Antragsgegnerin ein eigenes Stimmrecht hatte.

    Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob ein solcher Eigentümerbeschluß durch die im Jahre 1985 gebilligte Jahresabrechnung überholt wäre (vgl. BayObLGZ 1986, 128/131) oder ob er für die Antragstellerin, weil sie an der Jahresabrechnung gar nicht mehr mitwirken konnte, jedenfalls insoweit verbindlich geblieben ist, als die Abrechnung nicht zu ihren Gunsten einen geringeren Betrag ergibt.

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
    Sie konnte deshalb an diesem Beschluß nicht mitwirken mit der Folge, daß dieser Eigentümerbeschluß Verbindlichkeiten nur für die zur Beschlußfassung berufenen Wohnungseigentümer begründen konnte, weil sonst ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten Dritter vorläge (BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] /202 f.; OLG Karlsruhe DWE 1987, 131/132; Weitnauer JZ 1986, 193).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
    Demgegenüber hat nunmehr der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 1.12.1988 (NJW 1989, 1087) entschieden, daß der Erwerber einer Eigentumswohnung in der Eigentümerversammlung einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Gemeinschaft auch dann kein eigenes Stimmrecht habe, wenn sein Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf ihn übergegangen sind.
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
    bis 15.6.1983 scheitert somit daran, daß die Antragsgegnerin zu dieser Zeit mangels Eintragung im Grundbuch noch nicht Wohnungseigentümerin war und ein Eigentümerbeschluß, mit dem der Anspruch fälliggestellt und seine Höhe ziffermäßig festgelegt wird (BGH NJW 1985, 912; BayObLGZ 1986, 128/130 f. m.weit.Nachw.), nicht in einer Eigentümerversammlung gefaßt worden ist, in der die Antragsgegnerin ein eigenes Stimmrecht hatte.
  • BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68

    Einzelrichter; Zivilprozeßverfahren; Streitverfahren; Freiwillige

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
    Dies entsprach der ständigen Rechtsprechung des Senats und der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. zur Verfahrenszuständigkeit BayObLGZ 1968, 233/236 ff.; zum Stimmrecht …
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
    An die in der Entscheidung vom 14.11.1985 vertretene gegenteilige Auffassung ist der Senat nicht gebunden, denn die Bindung der Vorinstanz ( § 565 Abs. 2 ZPO ) und die daraus folgende Selbstbindung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BGHZ 15, 122/124) beschränkt sich auf diejenigen Gesichtspunkte, die unmittelbar zur Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts geführt hatten (BayObLGZ 1974, 18/21; Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rn. 14; Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. § 565 Anm. 2 c bb, d).
  • BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73

    Streit um die Eintragung einer Flurstücksverschmelzung im Bestandsverzeichnis des

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
    An die in der Entscheidung vom 14.11.1985 vertretene gegenteilige Auffassung ist der Senat nicht gebunden, denn die Bindung der Vorinstanz ( § 565 Abs. 2 ZPO ) und die daraus folgende Selbstbindung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BGHZ 15, 122/124) beschränkt sich auf diejenigen Gesichtspunkte, die unmittelbar zur Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts geführt hatten (BayObLGZ 1974, 18/21; Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rn. 14; Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. § 565 Anm. 2 c bb, d).
  • OLG Bamberg, 29.07.2010 - 3 W 94/10

    Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und

    Stehe die gesamte Jahresabrechnung im Streit, könne ein Wert von 20-25% des Gesamtvolumens angemessen sein (BayObLG WuM 1995, 451; NJW-RR 1990, 81).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen und eine entsprechende Anwendung von Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes auf den noch nicht im Grundbuch eingetragenen Erwerber einer Eigentumswohnung in einer voll eingerichteten Gemeinschaft nicht für zwingend erforderlich gehalten (BayObLGZ 1989, 351/353).
  • BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Belieferung mit Wasser und

    Der Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers haftet nicht für Wohngeldforderungen, die vor seinem Eigentumserwerb begründet und fällig geworden sind (BGH WPM 1989, 1149/1151; BayObLGZ 1989, 351).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.1998 - 7 U 92/97

    Wohngeldforderungen

    Denn der entsprechende Beschluß der Eigentümerversammlung vom 11. September 1992 begründete für ihn keine Haftung für Wohngeld mehr, weil es sich insoweit bei der Verpflichtung des ausgeschiedenen Voreigentümers um einen unzulässigen Gesamtakt zu Lasten Dritter handeln würde (vgl. Niedenführ/Schulze, Komm. z. WEG, 4. Aufl., 1997, § 16 Rdnr. 29; BGH NJW 1994, 2950, 2953 unter 5.; BGH NJW 1988, 1910, 1911; BayObLG NJW-RR 1990, 81, 82; OLG Köln NJW-RR 1992, 460 jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 19.04.1990 - BReg. 1b Z 19/89

    Haftet der ausgeschiedene Wohnungseigentümer für Wohngeldvorschüsse?

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